Mo. Mai 13th, 2024

München (ots) –

Interessenkonflikte insbesondere beim Radwegebau schneller lösen: das ermöglicht die CSU-Fraktion mit einer Gesetzesänderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Kommunen sollen dabei künftig die Möglichkeit erhalten, fakultativ Planfeststellungsverfahren für selbständige Radwege und für untergeordnete Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen durchführen lassen zu können. Aus Sicht der Fraktion kann der Bau insbesondere von Radschnellwegen so einfacher, transparenter und schneller realisiert werden.

Im Planfeststellungsverfahren holen die Bezirksregierungen Stellungnahmen der Fachbehörden ein und beteiligen die Öffentlichkeit, insbesondere bei Eingriffen in Natur und Landschaft oder wenn fremde Grundstücke betroffen sind.

Dazu Martin Wagle, der den Gesetzentwurf für die CSU-Fraktion federführend entworfen hat:

“Wir geben damit den Kommunen ein neues Werkzeug an die Hand, um den Radwegebau in Bayern erheblich auszubauen. Unser Ziel ist das Radlland Bayern und dafür ist dieser Gesetzentwurf ein echter Meilenstein.”

Der Erste Lesung des Gesetzentwurfs findet morgen im Plenum statt.

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Laura Jahn

Von Laura

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