Sa. Apr 27th, 2024

Berlin (ots) – Nachdem französische Sicherheitsbehörden im Jahr 2020 den vornehmlich von Kriminellen genutzten Messengerdienst EncroChat gehackt und die Daten deutscher Nutzer an das Bundeskriminalamt übermittelt hatten, wurden in Berlin bislang 550 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilte die Berliner Polizei der Redaktion rbb24 Recherche auf Nachfrage mit. In weiteren 180 Fällen werden die Daten derzeit noch ausgewertet. Bundesweit wurden nach Aussage des BKA bislang 2.250 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Berlin nimmt damit im Verhältnis zur Bevölkerungszahl bundesweit einen Spitzenplatz ein. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden bislang 700.000 Euro Bargeld sowie 99,9 kg Betäubungsmittel beschlagnahmt, unter anderem 8,2 kg Amphetamin, 50 kg Marihuana, 8 kg Haschisch, 10 kg Kokain, 1 kg Crystal Meth sowie 10 KG Ecstasy.

Der Messengerdienst EncroChat wurde weltweit von mehreren zehntausend Personen genutzt. Er funktionierte nur auf speziell dafür präparierten Mobiltelefonen. Anfang 2020 war es französischen Sicherheitsbehörden gelungen, eine Spionagesoftware in das bis dahin als absolut sicher geltende System einzuschleusen. Von da an konnten die Ermittler die Handys jedes einzelnen EncroChat-Nutzers überwachen und den Nachrichtenverkehr auswerten. Über EncroChat wurden weltweit vor allem Drogengeschäfte und illegale Waffengeschäfte vorbereitet und abgewickelt.

Die Ermittlungen erfolgten in Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust. Seit März 2020 führt das BKA gegen alle deutschen Nutzer eines EncroChat-Handys Ermittlungsverfahren wegen des “Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen” sowie der Bildung krimineller Vereinigungen.

Anfang Juli hatte das Landgericht Berlin im Fall eines mutmaßlichen Drogenhändlers aus Berlin die Eröffnung eines Prozesses abgelehnt. Ein wesentlicher Grund ist, so Inge Wahlen, Pressesprecherin des Landgerichts gegenüber dem rbb, dass es sich bei den Ermittlungen der französischen Behörden um eine “verdachtsunabhängige, anlasslose” Überwachung der Nutzer von EncroChat-Handy gehandelt habe. Dies sei rechtswidrig, so Wahlen: “Nach deutschem Recht darf die Überwachung der Telekommunikation von Gesetzes wegen nur dann erfolgen, wenn zum einen ganz bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine besonders schwere Straftat begangen hat.” Die französischen Ermittler haben jedoch ohne konkrete Verdachtsmomente alle Handys überwacht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss des Landgerichts Widerspruch eingelegt, jetzt liegt der Fall beim Kammergericht.

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Laura Jahn

Von Laura

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