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Reisesicherungsfonds im Rechtsauschuss: RDA fordert gemeinsam mit asr, DRV und VIR Erleichterungen für Reiseveranstalter

Köln/Berlin, 22.04.2021 – Der RDA hat vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur neuen Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds in einer Stellungnahme der Verbände asr, DRV, RDA und VIR, die gemeinsam als potentielle Gründungsgesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds auftreten, Verbesserungen für die Reiseveranstalter gefordert.

Zu den Kernforderungen der gemeinsamen Stellungnahme gehören die Absenkung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sicherheitsleistung verbunden mit der Forderung nach einem Bürgschaftsprogramm des Bundes, um die Reiseveranstalter mit Blick auf die verheerende Schadensbilanz in den Unternehmen durch die Coronapandemie bei der Stellung von Sicherheiten wirksam zu unterstützen.

Um eine ökonomische Überforderung der Reiseveranstalter zu vermeiden und dennoch den politisch gewollten Kapitalstock in angemessener Zeit ansparen zu können, fordern die Verbände eine Reduktion des Entgeltes sowie unter anderem eine Verlängerung der Ansparphase auf mindestens sieben Jahre.

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Zu den Kernforderungen der gemeinsamen Stellungnahme gehören die Absenkung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sicherheitsleistung verbunden mit der Forderung nach einem Bürgschaftsprogramm des Bundes, um die Reiseveranstalter mit Blick auf die verheerende Schadensbilanz in den Unternehmen durch die Coronapandemie bei der Stellung von Sicherheiten wirksam zu unterstützen.

Um eine ökonomische Überforderung der Reiseveranstalter zu vermeiden und dennoch den politisch gewollten Kapitalstock in angemessener Zeit ansparen zu können, fordern die Verbände eine Reduktion des Entgeltes sowie unter anderem eine Verlängerung der Ansparphase auf mindestens sieben Jahre.

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Köln/Berlin, 22.04.2021 – Der RDA hat vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur neuen Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds in einer Stellungnahme der Verbände asr, DRV, RDA und VIR, die gemeinsam als potentielle Gründungsgesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds auftreten, Verbesserungen für die Reiseveranstalter gefordert.

Zu den Kernforderungen der gemeinsamen Stellungnahme gehören die Absenkung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sicherheitsleistung verbunden mit der Forderung nach einem Bürgschaftsprogramm des Bundes, um die Reiseveranstalter mit Blick auf die verheerende Schadensbilanz in den Unternehmen durch die Coronapandemie bei der Stellung von Sicherheiten wirksam zu unterstützen.

Um eine ökonomische Überforderung der Reiseveranstalter zu vermeiden und dennoch den politisch gewollten Kapitalstock in angemessener Zeit ansparen zu können, fordern die Verbände eine Reduktion des Entgeltes sowie unter anderem eine Verlängerung der Ansparphase auf mindestens sieben Jahre.

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