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Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) tritt ab 1. Juli in Kraft

Köln, 15.06.2021 – Das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG), das in der Nacht auf Freitag in zweiter und dritter Lesung den Deutschen Bundestag passierte, wird planmäßig am 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz regelt, dass die zukünftige Insolvenzsicherung für Pauschalreisen über den neuen Reisesicherungsfonds erfolgen wird, wobei Ausnahmeregelungen für kleine und mittelständische Reiseveranstalter vorgesehen sind.

Aufgrund der essentiellen Bedeutung der neuen Insolvenzsicherung für das Bus- und Gruppenpauschalreisegeschäft begleitet der RDA den Gesetzgebungsprozess seit anderthalb Jahren mit hoher Intensität.

In zahlreichen Stellungnahmen, politischen Fachgesprächen, Anhörungen vor Ausschüssen und auf dem Wirtschaftsgipfel machte der RDA als ständiges Mitglied des Tourismusbeirats im Bundeswirtschaftsministerium deutlich, dass zusätzliche Belastungen für die Unternehmen mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie soweit wie möglich verhindert werden müssen.

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