Do. Mai 2nd, 2024

Der sprunghafte Anstieg des Missbrauchs von Ritalin in den 1990er-Jahren sorgte in den Medien für eine rege Diskussion. In der Medizin kommt das Medikament zur Behandlung von ADHS zum Einsatz, doch für andere ist es eine Lifestyle-Droge bzw. ein Stimulans. Der Hauptwirkstoff, Methylphenidat, ist nach deutschem Recht ein Betäubungsmittel. Dessen ungeachtet gibt es einen florierenden Schwarzmarkt. Interessierte Studenten finden über Kommilitonen rasch eine Bezugsquelle. Im Internet werben zahlreiche Shops mit dem Slogan »rezeptfrei Ritalin kaufen«. Das Mittel ist allerorts leicht erhältlich.

Eine simple Suchanfrage bei Google bringt ca. 300.000 Ergebnisse. Fünf der ersten zehn Treffer führen zu Shops, wo man direkt kaufen kann, während der Rest auf die einschlägigen Satellitenseiten verweist. Die Shops sind überdies gut sortiert. Dort gibt es Tabletten, die dem Zusatz SR (sustained release) und LA (long acting) tragen sowie auch jene Zubereitung, die den Wirkstoff direkt freisetzt. Dem Anschein nach ist das Mittel heute genauso leicht erhältlich wie Aspirin.

Rundfragen an deutschen Universitäten haben gezeigt, dass 25 Prozent der Studenten bisweilen zu einem Medikament greifen, um ihre Leistung zu verbessern. Das populärste Arzneimittel ist Methylphenidat, das in den Vereinigten Staaten den Spitznamen »Koks für Kinder« trägt. Es ist erwiesen, dass diese, im Jahre 1944 erstmalig synthetisierte Substanz, die Aufmerksamkeit und das Denkvermögen steigert. Der Wermutstropfen: Die Wirkung schlägt bei langfristigem Konsum oder bei überhöhter Dosierung ins Gegenteil um. Die Folge sind Konzentrationsstörungen, Ablenkbarkeit, Erregtheit, Zerstreutheit und Depressionen.

Angesichts der leichten Erhältlichkeit fallen manche Interessenten dem Trugschluss anheim, dass es sich bei Ritalin lediglich um eine etwas stärkere Alternative zu den harmlosen Aufputschmitteln Ginseng, Koffein, Taurin und Guaraná handelt. Sie ignorieren die Tatsache, dass der Wirkstoff nach deutschem Recht ein Betäubungsmittel ist. Wer über Online-Quellen den Eigenbedarf deckt, darf die Tabletten unter keinen Umständen an Kommilitonen weitergeben. Das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich – ist eine Straftat.

Methylphenidat birgt das Risiko einer Abhängigkeit. Ein Verbot der Substanz ist jedoch mangels eines geeigneten Ersatzes in der ADHS-Therapie keine Option. Aus fachlicher Sicht bringt der Missbrauch des Medikaments viele Probleme. Betroffene Personen bewerten hingegen den kurzfristigen Vorteil höher. Letzteren sei geraten, von einer Langzeitanwendung Abstand zu nehmen und eine niedrige Dosis zu wählen. Bei moderatem Gebrauch sind die physischen und psychischen Langzeitfolgen geringer.

Judita Georgeson
Leanemec GmbH, Rathausstraße 7, 73277 Owen

juditageorgeson@emailn.de

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