Sa. Mai 4th, 2024

Wenn Sie Ihren Handyvertrag nicht innerhalb von 24 Monaten gekündigt haben, so bezahlen Sie ab den 25. Monat, den Vertrag weiter,im Extremfall mit einem Zusatzbetrag, obwohl Sie kein neues Smartphone erhalten haben und die Mindestlaufzeit im eigentlichen vorbei ist. Daher empfehlen wir, dass Sie Ihren Handyvertrag rechtzeitig kündigen, damit Sie nicht benachteiligt werden.

Die Kündigung kann auf postalischen Weg an Ihren Anbieter verschickt werden, wobei Sie das Kündigungsschreiben als Einschreiben Einwurf oder als einfaches Einschreiben verschicken sollten, um ein Beweisstück zu haben. Ansonsten hätten Sie im Zweifelsfall keinen Nachweis, dass Sie die Kündigung rechtzeitig versendet haben.

Eine andere Option ist die Kündigung per Fax oder E-Mail zu verschicken, da erhalten Sie in der Regel einen Sende-Bericht. Auf diesem Sende-Bericht sollte die Zustellung und auf einem Fax die Faxnummer vermerkt sein, sowie das Datum der Versendung, welches Sie als Beweis benötigen.

Weitere Informationen, wie Sie einen Handyvertrag kündigen und worauf Sie achten müssen, erhalten Sie unter:

https://handytariftipp.de/2021/04/18/handyvertrag-kuendigen-unser-ratgeber-mit-muster-kuendigung/

Ebenfalls können Sie sich dort eine Muster Kündigung herunterladen, die Sie für eine gesetzeskonforme Kündigung nutzen können.

Pressekontakt:

Dejan Bosic / HandyTarifTipp.de
In der Feldmark 15
32545 Bad Oeynhausen, Deutschland
E-Mail Adresse: info@handytariftipp.de

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