So. Mai 12th, 2024

Wer sein eigenes Unternehmen an den Start bringt, möchte sich gerade in den ersten Monaten nach der Gründung nicht mit einer Rechtsstreitigkeit beschäftigen. Man wendet seine ganze Zeit und Energie für den Aufbau der eigenen Firma auf. Da bleibt weder Raum noch Kraft für den Besuch beim Rechtsanwalt oder für die Auseinandersetzung vor Gericht. Die Einnahmen sind oft recht überschaubar, eine Rechtsschutzversicherung gehört zu den Ausgaben, die man sich ersparen möchte. In der Praxis ist eine Rechtsschutzversicherung für Gründer nicht zwingend vorgeschrieben, und sie ist auch nicht in jedem Fall erforderlich. Trotzdem sollte man schon in dieser frühen Phase des Existenzaufbaus prüfen, ob diese Absicherung nötig ist oder ob man darauf verzichten kann.

Diese Fallen drohen auch Gründern
Schon in der frühen Phase der Gründung gibt es Fälle, in denen man sich eine Rechtsschutzversicherung wünscht. Wenn sich ein Texter selbständig macht und im Internet die ersten Berichte mit Fotos veröffentlicht, hat er bestimmte Copyrightbestimmungen einzuhalten. Selbst wer sorgfältig vorgeht, muss mit Problemen rechnen, wenn der Fotograf eine kostenpflichtige Abmahnung anstrengt. Die Kosten dafür können bis zu 1.000 Euro betragen. Diese kann man zahlen, man kann aber auch einen Rechtsstreit anstrengen, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. In diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, denn sie könnte mindestens einen Teil der drohenden Kosten übernehmen. Vielleicht gerät man auch mit dem Vermieter in Streit, weil die Quadratmeterzahl der gemieteten Gewerbefläche nicht der Angabe im Mietvertrag entspricht. Selbst wenn man sich als Gründer einvernehmlich einigen will, ist eine juristische Auseinandersetzung manchmal unverzichtbar. Auch dann schützt eine Rechtsschutzversicherung.

Jeder Fall ist einzeln zu betrachten
Ob eine Rechtsschutzversicherung erforderlich ist, hängt sehr von den individuellen Umständen ab. Wenn ein Gründer ohne Mitarbeiter startet und nur seine eigene Arbeitskraft anbietet, ist ein Arbeitsrechtsschutz (https://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/arbeitsrechtsschutz/) für das Unternehmen beispielsweise nicht erforderlich. Wer keinen Firmenwagen fährt, kann auf den Verkehrsrechtsschutz bei gewerblicher Nutzung verzichten. Wenn keine Firmenräume angemietet sind, ist der Baustein Mietrechtsschutz verzichtbar. Als Gründer sollte man die eigene Situation also genau prüfen und danach festlegen, ob eine Absicherung erforderlich ist. Die Rechtsschutzversicherung ist üblicherweise modular aufgebaut. Das bedeutet, dass der Versicherte aus einer Reihe von Bausteinen wählen kann, ob diese für ihn interessant sind. So lässt sich die Absicherung bedarfsgerecht zusammenstellen.

Diese Bausteine sind empfehlenswert
Zu den wichtigsten Bausteinen für Gründer gehört der Rechtsschutz für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Auch der Miet- und Immobilienrechtsschutz ist interessant. Ein Rechtsschutz für die Funktion als Arbeitgeber ist erforderlich, wenn man schon selbst Mitarbeiter beschäftigt. Der Firmenrechtsschutz greift bei Streitigkeiten, die dem Unternehmen angelastet werden. Mehr und mehr an Bedeutung gewinnt der Internetrechtsschutz. Hier geht es um Streitigkeiten, die aus der Cyberkriminalität entstehen. Und schließlich kann das Forderungsausfallmanagement oder eine Bonitätsprüfung zu Streitigkeiten führen, die man gerichtlich beilegen muss. Als Selbständiger kann man natürlich sehr durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, dass in der Anfangszeit keine Gerichtsprozesse drohen. Trotzdem ist es gut zu wissen, wie man sich bei Bedarf günstig absichert, damit die Kosten eines Gerichtsprozesses nicht aus eigener Tasche zu zahlen sind.

Katharina Krech – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de meint über die dazu:
„Wie auch im privaten Bereich, kann man bei einer Rechtsschutzversicherung für Firmen, verschiedene Bausteine wählen. Je nachdem welche Risiken für die Firma interessant scheinen oder nicht, kann man den Vertrag mit Bausteinen erweitern oder sie ganz einfach weglassen. Als Grundbaustein zählt bei der Firmen-Rechtsschutzversicherung immer der Bereich “Rechtsschutz im Firmenbereich”.
Dies ist nicht viel anders als bei einer Privat-Rechtsschutzversicherung. Hier zählt der Baustein “Privat” als sogenannter Grundbaustein, welcher gegeben sein muss, um andere Bereiche mit abzuschließen.
Die Prämie für die Rechtsschutzversicherung einer Firma, berechnet sich nach der Branche und der Anzahl der Mitarbeiter und natürlich danach, welche Bereiche versichert werden sollen. Hier hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit seine Rechtsschutzversicherung mit den verschiedenen Bausteinen aufzustocken, bzw. zu erweitern.

Hierzu zählen zum Beispiel folgende Bereiche: “Verkehrsrechtsschutz für die Firma”, Rechtsschutz als Arbeitgeber” oder “Rechtsschutz für die Gewerbeimmobilie”. Je nach Gesellschaften bieten einige noch weitere “Zusatz-Bausteine” an, welche die Firma zusätzlich mit absichern. Hierunter zählen Bereiche wie Internet-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz oder Forderungsmanagement.

Jede Firma hat somit die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten umfangreich abzusichern.“

Daniel Setzke
transparent-beraten.de Maklerservice UG (Versicherungsmakler Berlin)
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Von MKLB

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