Sa. Apr 27th, 2024

Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist zwar rückläufig, der Kampf gegen Steuerhinterziehung jedoch nicht. Steuersünder können noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.

Nach der Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung haben sich im Jahr 2016 deutlich weniger Steuersünder selber angezeigt. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung geht aber unvermindert weiter. Nach wie vor werden Steuersünder durch den Ankauf von Daten-CDs oder anderer Speichermedien überführt und bescheren Bund und Ländern hohe Mehreinnahmen. Steuersünder dürfen sich also keinesfalls in Sicherheit wiegen. Die Daten werden von den Steuerfahndern genau ausgewertet. Darüber hinaus hat der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich auch zahlreiche ehemalige Steueroasen beteiligen, in diesem Jahr begonnen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, ist dadurch noch einmal deutlich gestiegen.

Noch haben Steuersünder die Möglichkeit einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung zu entgehen, wenn sie rechtzeitig eine Selbstanzeige stellen. Die Selbstanzeige muss aber gestellt werden, bevor die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Dabei müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden.

Ohne fachkundige Unterstützung sind die hohen Anforderungen des Gesetzgebers für den Laien kaum zu meistern. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, geht ein hohes Risiko ein. Denn die komplexen Vorgänge können so in der Regel nicht dargestellt werden. Und schon kleine Fehler können zum Scheitern der Selbstanzeige führen. Dann droht trotz der Selbstanzeige immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, kann sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Sie können die komplexen Zusammenhänge exakt erfassen und darstellen. So lässt sich eine maßgefertigte Selbstanzeige erstellen, die auf den jeweiligen Fall zugeschnitten ist. Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige sind keine weiteren Sanktionen mehr zu befürchten.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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