Fr. Apr 26th, 2024

Berlin (ots)

Bürokratieentlastung beim Entlastungsverfahren von einbehaltener Kapitalertragsteuer

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: “Ausländische Aktionäre, Künstler oder Sportler müssen ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem so genannten Steuerabzugsverfahren. Dabei wird die Steuer pauschal und direkt vom Zahlenden einbehalten und an den Fiskus abgeführt.

Mit dem heutigen Beschluss modernisieren, vereinfachen und digitalisieren wir unter anderem das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bisher mussten ausländische Steuerpflichtige eigenhändig unterschriebene schriftliche Anträge nach vorgeschriebenen Vordrucken stellen, um entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge oder durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vor Zahlung der Vergütung vom deutschen Steuerabzug entlastet zu werden.

Bei der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer tun wir dies, indem wir die Zahlungsströme zukünftig noch stärker nachverfolgen und eine Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten aufbauen. Auch verschärfen wir die Haftung für die Aussteller falscher Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen.

Damit verhindern wir insbesondere gewerbsmäßigen Betrug, etwa bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer. So wird sich der Cum/Ex Skandal wie zuletzt in Hamburg und anderen Finanzzentren nicht wiederholen.

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