Ob Rennrad, Mountainbike, City-Rad oder E-Bike, nur für den Weg zur Arbeit oder quer durchs Gelände – Radeln ist im Trend und das Angebot an Zweirädern vielfältig. Auf der Suche nach dem perfekten Drahtesel nutzen immer mehr Verbraucher das Internet. Doch was, wenn bei der Lieferung Montagefehler festgestellt werden oder die Schaltung des neuen Rades nach vierwöchiger Nutzung schon nicht mehr richtig funktioniert? Und welche Fahrradgröße ist überhaupt die richtige für mich? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops, und boc24.de haben die wichtigsten Tipps rund um den Fahrradkauf parat.
1. Nach Lieferung weist das neue Fahrrad einen eindeutigen Montagefehler auf. Die hintere Bremse ist nicht richtig ausgerichtet und schleift stark. Muss der Händler entstandene Kosten für eine Korrektur durch eine stationäre Fahrradwerkstatt erstatten?
Dr. Carsten Föhlisch: Nein, das muss er nicht. Denn der Kunde hat hier zunächst ein Gewährleistungsrecht, welches er gegenüber dem Händler ausüben muss. Das bedeutet, er muss sich an den Händler wenden, den Mangel melden und kann sich dann entscheiden, ob er Reparatur oder Neulieferung einer mangelfreien Ware haben möchte. Der Händler kann die gewählte Art der Nacherfüllung aber verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist. Bei einer nur falsch montierten Bremse wäre die Neulieferung eines Fahrrades wohl unverhältnismäßig. In dem Fall wäre das Recht auf Nacherfüllung dann auf die Reparatur beschränkt.
2. Nach vier Wochen funktioniert die Schaltung des Fahrrades nicht mehr richtig. Besteht jetzt noch ein Anspruch auf Gewährleistung? Und ist der Nutzer in der Beweispflicht, dass die Funktionsprobleme nicht durch die Nutzung entstanden sind?
Dr. Carsten Föhlisch: Zeigt sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrübergang – als nach der Lieferung des Fahrrades an den Verbraucher – ein Mangel, so wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits beim Gefahrübergang vorgelegen hat, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. In diesem geschilderten Fall (hier ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig) würde die Vermutung wohl noch greifen. Der Verbraucher muss dann nur nachweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt und dass sich dieser innerhalb der ersten sechs Monate gezeigt hat.
3. Gilt ein Gewährleistungsrecht auch für gebrauchte Fahrräder, die bei einem Online-Händler erworben wurden?
Dr. Carsten Föhlisch: Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch für gebrauchte Ware. Allerdings sollte man sich hier die AGB des Händlers genau durchlesen. Denn bei gebrauchter Ware besteht die Möglichkeit für den Händler, die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr nach der Übergabe der Ware zu begrenzen. Allerdings machen nicht alle Händler von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Checkliste zum Online-Fahrradkauf:
1. Der Einsatzzweck:
Grundsätzlich ist die Frage zu beantworten, was man mit dem Fahrrad eigentlich vorhat. Wird das Fahrrad benötigt, um damit täglich weite Strecken im Alltag zu bewältigen oder wird Sonntags nur zum Bäcker geradelt? Soll das Fahrrad ein Sportgerät sein? Aus den Antworten zu solchen Fragen lässt sich grundsätzlich ableiten, welcher Fahrradtyp geeignet wäre.
2. Das Budget:
Vor dem Kauf sollte das Bugdet klar sein. Grundsätzlich gilt die Grundregel: Wer viel fährt sollte mehr investieren, um weniger mit Verschleiß-Problemen konfrontiert zu werden, wie beispielsweise durch eine hochwertigere Schaltung.Sollte das zur Verfügung stehende Budget nicht mit den Anforderungen harmonieren, besteht die Möglichkeit, das neue Fahrrad zu finanzieren. Das ist zum Beispiel bei boc24.de möglich.
3. Die richtige Größe:
Fahrräder gibt es in verschiedensten Ausführungen und Größen, abhängig von den Rädern und dem Fahrradrahmen. Für ein positives Fahrerlebnis ist das ergonomisch korrekt passende Fahrrad unerlässlich. Um die benötigte Größe zu bestimmen, muss zunächst die Schrittlänge gemessen werden. Mit einem einfachen Trick, kann diese zu Hause ermittelt werden: Einfach ein Buch im Schritt zwischen die Beine klemmen und den Abstand vom Boden bis zur Oberkante des Buchs mit einem Zollstock abmessen. Das ermittelte Maß kann online in einen Größenrechner eingeben werden. Dadurch wird jeweils die passende Größe für die verschiedenen Fahrradtypen errechnet.
4. Die Vorlieben:
Wer sein Fahrrad online bestellt kann nicht viel testen und sollte daher über die Vorlieben Bescheid wissen. Wird auf eine Rücktrittbremse Wert gelegt? Ketten- oder Nabenschaltung? Wie verhält es sich mit der Federgabel? All diese Fragen sollten im Vorfeld beantwortet sein, um das richtige Fahrrad aus dem großen Online-Angebot auszuwählen.
5. Der E-Bike-Akku:
Für E-Bike-Fahrer ist es darüber hinaus sehr wichtig, sich Gedanken um den richtigen Akku zu machen – abhängig vom Einsatzzweck. In der Regel starten E-Bike-Akkus mit einer 300 Watt-Leistung, was einer Reichweite von etwa 100 Kilometern entspricht. Wer im Alltag viel E-Bike fährt, wird damit schnell an die Reichweiten-Grenze kommen. Für Vielfahrer empfiehlt sich eher ein Akku mit einer Leistung von 500 Watt, womit man rund 200 Kilometer weit fährt. Wichtig zu wissen: Der E-Bike-Akku ist ein Verschleißteil und wird mit den Jahren an Leistung einbußen. Ein neuer Akku kostet dann schnell mehrere hundert Euro, daher lohnt es sich eine Akku-Versicherung abzuschließen.
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