Landgericht Mönchengladbach vom 20.10.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Irreversible Hirnschädigungen nach Geburtsvorgang, 400.000,- Euro, LG M”gladbach, Az.: 6 O 347/12
Chronologie:
Der Kläger wurde Anfang 2010 in der Geburtshilfeklinik des Beklagten zu 1) geboren. Anlässlich des Geburtsvorganges kam es zu Komplikationen. Es erfolgte eine eilige Sectio in Spinalanästhesie. Nach der Geburt wurden erst spät EEG und MRT veranlasst und die Krampfanfälle des Kindes zu spät behandelt. Seither leidet der Klage an irreversiblen Hirnschädigungen, ist geistig und körperlich zu hundert Prozent, also rund um die Uhr, pflegebedürftig und kann sich nicht selbständig bewegen.
Verfahren:
Das Landgericht Mönchengladbach hat zwei fachmedizinische Gutachten zu den Vorfällen eingeholt. Im Ergebnis konstatiert das Gericht, dass der Kläger nach seiner Geburt grob behandlungsfehlerhaft versorgt und hierdurch rechtswidrig und schuldhaft in seiner Gesundheit geschädigt worden ist. Mit Grund- und Teilurteil erkannte das Gericht bereits in 2015, dass die Klage gegen den Beklagten zu 1) dem Grunde nach gerechtfertigt ist und dem Kläger sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung zustehenden immateriellen und materiellen Schäden zu ersetzen sind. Das Urteil ist seither rechtskräftig. Erst nunmehr, also sieben Jahre nach dem Vorfall, hat der Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) eine Akkontozahlung von 400.000,- Euro erbracht.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist der Öffentlichkeit und sogar Anwälten, die auf diesem Rechtsgebiet grundsätzlich nicht bewandert sein, oftmals gar nicht klar, wie schwierig sich Vergleichsverhandlungen mit Haftpflichtversicherern bei Großschadenfällen gestalten: Ein Haftpflichtversicherer wird erfahrungsgemäß alle möglichen Mittel ausschöpfen, die Regulierung nicht unverzüglich und angemessen vorzunehmen. Nachdem der Versicherer in dieser Sache mehrfach eine angemessene Regulierung der Gesamtansprüche in Aussicht gestellt hatte, bagatellisierte er sodann die Gesundheitsschäden des Klägers, so dass das Landgericht Mönchengladbach nunmehr in eine weitere Beweisaufnahme zur Höhe der materiellen Ansprüche eintreten muss, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar. Die Gesamtansprüche des schwer geburtsgeschädigten Kindes für Vergangenheit und Zukunft liegen im deutlichen Millionenbereich, was dem Versicherer auch hinreichend bekannt sein dürfte.
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