Di. Mai 7th, 2024

Beim Exportleasing (cross border leasing) verhandelt der Exporteur mit einem potentiellen Käufer z.B. eines
Investitionsgutes. Wenn die Kaufverhandlungen eine konkrete Basis gefunden haben, verkauft der Exporteur das
betreffende Gut an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber), die das Objekt auf bilanziert, nachdem er zuvor mit dem
ausländischen Kunden (Leasingnehmer) die Bedingungen des Leasing vereinbart hat. Der Kunde schließt dann einen
Leasingvertrag mit dem Leasinggeber: Der ausländische Leasingnehmer erhalt dadurch das ausschließliche
Nutzungsrecht des Gutes für eine bestimmte Laufzeit und entrichtet während dieser Zeit die Leasingraten an den
Leasinggeber (Finanzierungsleasing).

Diese Konstruktion wird auch indirektes Leasing genannt, da nicht der Hersteller des gemieteten Anlagegutes, sondern
eine zwischengeschaltete Leasinggesellschaft Leasinggeber wird; anderenfalls läge direktes Leasing vor.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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