Fr. Apr 26th, 2024

Köln (ots)

In der Pflegeversicherung wurden einige Sonderregelungen über den 30.09.2021 hinaus verlängert. Einige Leistungen können damit noch bis Jahresende in Anspruch genommen werden.

Die “Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der COVID-19-Pandemie” ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Für Pflegebedürftige ergibt sich aus dieser Verordnung die Möglichkeit, einige Leistungen länger in Anspruch zu nehmen und so Geld und Zeit zu sparen.

Digitaler Beratungseinsatz nach § 37.3

Der verpflichtende Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug (Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI) kann bis Jahresende (31.12.2021) weiterhin digital durchgeführt werden. Die compass pflegeberatung bietet einheitlich für alle privat Versicherten neben der aufsuchenden Beratung auch die Möglichkeit der Videoberatung an. Termine können telefonisch unter 0800 – 101 88 00 vereinbart werden. Gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre jeweilige Pflegekasse.

Digitale Begutachtung

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Laura Jahn

Von Laura

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