Fr. Apr 26th, 2024

Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat im Rahmen der heutigen 8. Sitzung des Energiewendebeirats erneut den Entwurf des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) vorgestellt. Danach müssen Eigentümer von Wohngebäuden 15 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird. Der Energiewendebeirat besteht aus 51 Fachleuten insbesondere aus Parlament, Wirtschaft, Umwelt, Wissenschaft, Kirche und kommunaler Familie. Der Beirat soll die Energiewende begleiten und ist eine Plattform für Kritik und Anregungen.

Anlässlich der Sitzung kommentierten Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, den Entwurf des EWKG folgendermaßen:

„Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz ist nicht nur ein Wortungetüm, sondern auch ein grünes Bürokratiemonster vom Feinsten. Das Gesetz zeigt nicht nur, wer bei Jamaika den Kurs angibt, sondern atmet den typisch grünen Geist, Bürger zu entmündigen. Offensichtlich traut Minister Albrecht den Eigentümern von Wohngebäuden das „kleine Einmal-Eins“ nicht zu. Anhand des steigenden Preises für Kohlenstoffdioxids (CO²) könnte sich jeder selbst ausrechnen, ob es beim Austausch einer alten Heizungsanlage rechnet, in erneuerbare Energien zu investieren. Stattdessen schreibt der Gesetzentwurf vor, 15 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken, wenn eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Mit dem Rechnen hapert es aber offenbar im Umweltministerium. Als Regelbeispiel für erneuerbare Energien wird die Solarthermie genannt (§ 9 Absatz 5 des Gesetzentwurfs). Dabei lohnt sich laut Energieexperten Solarthermie im Gebäudebestand nicht: Die Kosten der Anlage übersteigen das, was der Betreiber an Energiekosten einsparen kann, bei weitem.

Unklar ist, wie diese Regelung kontrolliert werden soll. Schon auszurechnen, wie hoch der Energiebedarf eines Wohngebäudes ist, bedarf es eines qualifizierten Energieberaters. Schornsteinfeger, die den sprichwörtlichen schwarzen Peter haben, die Umsetzung des Gesetzes zu administrieren, sind dafür regelmäßig nicht qualifiziert.

Auswirkungen auf Wohnkosten

Die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft steht hinter den Klimaschutzzielen der Landesregierung und ist sich der großen Herausforderungen, die gerade im Immobilienbereich bestehen, bewusst. Wir machen uns allerdings auch Sorgen um die Wohnkosten, die am Ende die Mieterinnen und Mieter tragen müssen. Klimaschutz, der auf deren Rücken umgesetzt wird, wird nicht funktionieren und vor allem eines provozieren: Widerstand.

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