–
Köln (ots)
Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen derzeit mehrere Verfahren zu den häufig von Autoherstellern eingesetzten “Thermofenstern”. Nach dem Schlussplädoyer des Generalanwalts Athanasios Rantos vom 23.09. gilt es als sicher, dass der EuGH diese Technik als illegal einstuft. Dies wird sich vermutlich auf Millionen von Käufern auswirken, die Autos mit derartigen Abschalteinrichtungen von Volkswagen und anderen Herstellern gekauft haben.
Thermofenster verfälschen Abgaswerte und sind rechtswidrig
Der Generalanwalt findet in seinem Gutachten deutliche Worte für die Thermofenster. Diese sorgen dafür, dass die eingebaute Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen oder bei Fahrten in Höhenlagen abgeschaltet wird. Eine solche Technik ist grundsätzlich verboten. Es gibt zwar Ausnahmen von dem Verbot, wenn die Abgasreinigung zum Schutz des Motors vor Schäden zeitweise abgeschaltet werden muss. Doch die Hersteller nutzen diese als seltene Ausnahme gedachte Regelung als Schlupfloch. Sie nennen die stärkere Abnutzung von Teilen der Abgasrückführung als Begründung, dass eine Abschaltung der Abgasreinigung praktisch während des gesamten Winters in Europa notwendig sei. Auf diese Weise ersparen sie sich Investitionen in eine funktionstüchtige Abgasreinigung.