Fr. Mai 3rd, 2024

VW hat im Diesel-Abgasskandal beim Thema Verjährung erneut eine schwere Pleite hinnehmen müssen. Das Landgericht Trier verurteilte VW am 28. April 2021 zur Zahlung von Schadensersatz (Az. 5 O 545/20) und Rücknahme eines VW Golf, obwohl die Klage erst im November 2020 eingereicht worden war, und der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ersten Urteil davon ausgeht, dass bereits Ende 2018 der Abgasskandal verjährt war (Az. VI ZR 739/20 ). Hintergrund des verbraucherfreundlichen Urteils ist der Anspruch auf Restschadensersatz. Nach § 852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen üblichen dreijährigen Verjährung. {Die|Pass Away} Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält nach wie vor Klagen gegen VW für aussichtsreich– auch 2021. Denn der Anspruch auf Restschadensersatz erlischt erst zehn Jahre ab Kauf. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern zur Beratung den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. {Die|Pass away} Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal.

Urteil: Für VW gibt es im Abgasskandal vorerst keine Verjährung

Trotz eingetretener Verjährung im Abgasskandal von VW setzt sich an deutschen Gerichten {die|pass away} Tendenz durch, den Autobauer trotzdem zu verurteilen. Wie bereits {die|pass away} Oberlandesgerichte Oldenburg, Stuttgart und Koblenz (Az. 7 U 1602/20) hat nun auch das Landgericht Trier Volkswagen zur Zahlung von Restschadensersatz und Rücknahme eines VW Golf verurteilt. Es gibt für VW im Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 daher kein Entrinnen in die Verjährung. Beim Restschadensersatz nach § 852 BGB geht es um den finanziellen Vorteil, den sich der Schädiger– {also|likewise} VW– durch {die|pass away} Täuschung erschlichen hat. {Die|Pass Away} Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist seit über einem Jahr darauf hin, dass im VW-Skandal noch nichts verjährt ist.

Im vorliegenden Fall erwarb der Verbraucher 2013 einen gebrauchten VW Golf 2.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 für 20.700 Euro. Das Fahrzeug ist zweifelsfrei in den Abgasskandal um den Motor EA189 verwickelt. Im November 2020 klagte der Verbraucher auf Rücknahme des Fahrzeugs gegen VW. {Die|Pass away} berechtigten Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ( § 826 BGB) dürften nach Ansicht des Landgerichts Trier in der üblichen Frist von drei Jahren ( § 195, 199 BGB) verjährt sein, aber nicht der Restschadensersatz. VW muss dem Kläger 8.296,26 Euro Schadensersatz bezahlen und das Fahrzeug zurücknehmen. Das Gericht ging bei der Ermittlung der Schadensumme von einer Laufleistung von 300.000 Kilometer aus und zog vom Kaufbetrag eine entsprechende Nutzungsentschädigung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VW versuchte sich in dem Verfahren am Landgericht Trier, mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martinek zu retten. Dazu äußerte sich das Gericht wie folgt: „ {Die|Pass away} Kammer behandelt das Rechtsgutachten von Martinek als Rechtsvortrag, dessen Absicht und Ziel darin liegt, der Verteidigung der Beklagten in den zahlreichen gegen sie geführten Rechtsstreitigkeiten über EA 189-Motoren zum Erfolg zu verhelfen. Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit, aber mitnichten um eine objektive. Denn der Gutachter greift sehr naheliegende rechtliche Argumente, {die|pass away} für den Standpunkt der Fahrzeugkäufer sprechen und von ihnen auch vorgebracht werden, gar nicht erst auf.”

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Laura Jahn

Von Laura

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