Berlin (ots)
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Der Staatsrechtler Markus Ogorek fordert Konsequenzen aus dem Wahl-Chaos in Berlin. Künftig sollten kulturelle oder sportliche Großereignisse nur noch unter Vorbehalt genehmigt werden dürfen, damit Wahlen reibungslos und störungsfrei verlaufen können. Ogorek sagte der “Heilbronner Stimme” auf die Frage, ob ein Marathon zeitgleich zu einer Wahl stattfinden sollte: “Nein, sicher nicht. Spätestens jetzt sollte Einigkeit darüber bestehen, dass künftig soziale, gesellschaftliche oder sportliche Großereignisse, die voraussichtlich mit wichtigen Wahltagen kollidieren könnten, nur unter Vorbehalt genehmigt werden dürfen. Dass der Berliner Senat weiterhin der Auffassung ist, die Verlegung der Bundestagswahl wäre die einfachere Variante gewesen, halte ich für bemerkenswert. Wahlen sind das Lebenselixier der Demokratie und müssen gerade in der Hauptstadt jenen Vorrang erhalten, den sie der Verfassung nach verdienen.”
Ogorek betonte zudem: “Der Ablauf der Wahlen in Berlin war ganz sicher außerordentlich unglücklich. Schließlich verlangt der Verfassungsgrundsatz der “allgemeinen Wahl”, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger möglichst einfach ihr Kreuz machen können.”
Zu den “Schätzungen” von Ergebnissen in einem Berliner Bezirk sagte Rechtswissenschaftler Ogorek: “Es versteht sich eigentlich von selbst, dass Schätzungen nicht geeignet sind, den Anforderungen des Wahlrechts zu entsprechen. Demnach ist es immer erforderlich, die konkrete Zahl der abgegebenen Stimmen sowie ihre Aufteilung auf die einzelnen Wahlvorschläge einschließlich der für ungültig befundenen Stimmen festzustellen. Die Kreiswahlausschüsse und nötigenfalls der Landeswahlausschuss von Berlin sind nun in der Pflicht, korrekte Ergebnisse schnellstmöglich zu veröffentlichen.”
Die Berliner waren am vergangenen Sonntag zur Bundestagswahl, Abgeordnetenhauswahl (Landesparlament), Bezirksvertretungswahlen und einem Volksentscheid aufgerufen. Kritik wurde an der Ausrichtung des Marathons laut. So erwies sich die Nachlieferung von Wahlzetteln wegen der Straßensperrungen als sehr problematisch.
Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley), ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln. Vormals war er Präsident der privaten European Business School im hessischen Rheingau. Er forscht zum Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht.