Fr. Apr 26th, 2024

Berlin (ots) – Positive Effekte am Arbeitsmarkt durch Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld unterstützen

Das Kabinett hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung verabschiedet. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

“Die besonderen Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld, haben geholfen die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Viele Arbeitsplätze und Unternehmen konnten dadurch gerettet werden. Ohne diese Maßnahmen wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit sehr viel höher ausgefallen. Erfreulich ist, dass sich der Arbeitsmarkt im Mai weiter positiv entwickelt hat.

Gleichwohl müssen wir auch die von der langen Dauer der Pandemie stark belasteten Unternehmen im Auge behalten, die zum Teil noch die Kurzarbeit benötigen. Daher ist es richtig, dass auch noch über den 30. Juni 2021 hinaus die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld gelten. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende September 2021. Damit verbunden ist die Hoffnung und Zuversicht, dass dies angesichts der großen Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung die letztmalige Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld sein wird.”

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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