Sa. Apr 27th, 2024

Köln (ots)

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer “Überprüfung” in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.

Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser “stille Rückruf”, der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.

Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab

Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: “VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert.”

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