Do. Mai 2nd, 2024

Die Sitzung des schleswig-holsteinischen Landtags beginnt am heutigen Donnerstag mit einer umfangreichen Klimaschutzdebatte. Die Jamaika-Regierung legt ihr lange angekündigtes „Energiewende- und Klimaschutzgesetz“ vor, das unter anderem für Häuslebauer und -besitzer sowie Wohnungsunternehmen von besonderem Interesse sein dürfte. Nach dem Regierungsentwurf müssen Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarf durch Erneuerbare Energien decken.

Diesen Entwurf kritisierten Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, scharf:

„Die Jamaika-Koalition bevormundet Wohnungsunternehmen und Immobilieneigentümer beim Klimaschutz wie Schulkinder, die Nachhilfe im kleinen Ein-Mal-Eins benötigen. Dabei ist bereits heute zu spüren, dass die Kosten für Öl und Gas aufgrund des CO²-Preises kräftig anziehen und in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Jeder kann sich an fünf Fingern ausrechnen, dass es sich daher perspektivisch lohnt, in erneuerbare Energien zu investieren.

Offenbar hat sich in der Landesregierung die grüne Vorschreiberitis durchgesetzt, weil man diese Erkenntnis den Wohnungsunternehmen, Hausbesitzern und privaten Vermietern nicht zutraut, sondern erneuerbare Energien durch Ordnungsrecht diktieren will. Das ist, wie die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigt, der falsche Weg, weil das Widerstand hervorruft. In der Schule wurde aus guten Gründen die Rute als Mittel der Züchtigung abgeschafft, weil das nicht zur Erziehung taugte.

Viel besser wäre es, individuelle Modernisierungsfahrpläne für jedes Wohngebäude zu fördern. Dann wüsste der Eigentümer, wie er optimal auf erneuerbare Energien umrüsten kann. Diese Fahrpläne müssten mit der kommunalen Wärmeplanung abgeglichen werden, da der Schlüssel zum Erfolg der Klimaneutralität im Wohngebäudebestand die Primärenergie ist. Das heißt, wenn das Fernwärmenetz in einer Kommune mit erneuerbaren Energien versorgt wird, profitieren auch die angeschlossenen Gebäude.“

Klimaschutzziele müssen sozial verträglich umgesetzt werden

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Laura Jahn

Von Laura

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