Do. Mai 2nd, 2024

Berlin-Schönefeld (ots)

Wer ein illegal manipuliertes Auto gekauft und später verkauft hat, hat dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Das gaben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) heute bekannt. Eine Urteilsverkündung in der Sache wird in den kommenden Tagen erwartet. “Die Entscheidung schließt eine weitere Lücke in der verbraucherrechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals. Von dem Urteil profitieren Zehntausende Verbraucher, die ihr Abgasskandal-Auto mittlerweile verkauft haben”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein. Nachfolgend ordnet er die Entscheidung der BGH-Richter ein:

“Hätten die Käufer von manipulierten Fahrzeugen bereits zum Anschaffungszeitpunkt von dem Betrug gewusst, hätten sie den Autokauf sicherlich nicht zu denselben Konditionen abgewickelt. Darüber hinaus erhielten die PKW-Besitzer beim Weiterverkauf oft deutlich niedrigere Summen als die Verkäufer von nicht-manipulierten Fahrzeugen.

Die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen – insbesondere nach illegal manipulierten PKW – ist nämlich wegen des Abgasskandals massiv eingebrochen. Daher ist es nur logisch, dass betroffene Verbraucher für diesen Wertverlust entschädigt werden. Der Bundesgerichtshof stärkt heute korrekterweise die Rechte von betroffenen Verbrauchern.

Auch fast sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ist das Thema juristisch noch immer nicht vollständig aufgearbeitet worden. Die aktuelle Entscheidung trägt hierzu jedoch einen Teil bei und ist für viele Verbraucher relevant. Von dem Urteil profitieren unter anderem auch ehemalige Halter von Audi-, Fiat-, Iveco-, Mercedes-Benz- und Opel-Fahrzeugen, denn auch diese Hersteller haben ihre Fahrzeuge illegal manipuliert.”

Das sind die Hintergründe der Verfahren

Die BGH-Richter haben sich heute mit zwei ähnlichen Verfahren befasst. In dem einen Fall geht es um einen VW mit EA 189-Motor. Dieser Diesel-Motor wurde nachweislich manipuliert. Die Klägerin hat das Fahrzeug bereits verkauft, fordert aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln gab der Frau Recht und argumentierte, dass das Fahrzeug beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war.

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