Do. Mai 23rd, 2024

Eine angebliche Reise nach Frankreich endete für drei Männer aus Georgien (24, 26, 30) mit einer Zurückschiebung nach Polen. Zweifel hinsichtlich Reiseziel und Reisegrund hatten u. a. zum Erlöschen des Reiserechtes geführt. Neben Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, gegen das Straßenverkehrsgesetz sowie gegen das Strafgesetzbuch kassierten die Georgier zudem Einreisesperren von zwei bzw. vier Jahren.

Das Trio war Bundespolizisten am Dienstnachmittag mit einem französischen Pkw aufgefallen, mit dem es auf der Autobahn in Richtung Dresden unterwegs war. Auf Höhe Kodersdorf kontrollierten die Beamten die Insassen, stellten dabei zunächst fest, dass der 24-Jährige hinter dem Lenkrad nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Die Kontrolle des 30-Jährigen hatte ergeben, dass es sich bei seinem Reisepass um eine Fälschung handelte. Bei einer im Anschluss durchgeführten erkennungsdienstlichen Behandlung kam ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm fahndete. Dem Haftbefehl lag eine Verurteilung durch das Amtsgericht Erlangen wegen Diebstahls zugrunde. Außerdem fanden die Ermittler heraus, dass der Georgier bereits wegen des Veränderns von amtlichen Ausweisen aktenkundig ist. Inwiefern er selbst Hand an dem aktuell vorgelegten Führerschein angelegt hat, wird nun auch geprüft. In jedem Fall sind an dem georgischen Dokument Manipulationen festgestellt worden.

Möglicherweise hält sich der Verurteilte auch schon deutlich zu lange in Deutschland bzw. im Schengen-Raum auf.

Eine 31-Jährige aus Georgien, die am Dienstagvormittag auf dem Autobahnrastplatz Am Wacheberg von Bundespolizisten angetroffen wurde, muss sich hinsichtlich ihres Aufenthaltes einen ähnlichen Vorwurf gefallen lassen. Ersten Erkenntnissen nach war die Frau Ende 2019 ein- und seitdem nicht mehr ausgereist. Nach Anzeigenerstattung wurde sie an den Polnischen Grenzschutz übergeben.

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Michael Engler
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