Mo. Mai 27th, 2024
München (ots) –

Die Bundespolizeidirektion München hat anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem 1. FC Nürnberg und der SG Dynamo Dresden auf den Bahnstrecken Dresden – Hof – Nürnberg (Hin- und Rückfahrt), den Umsteigebahnsteigen der entsprechenden Bahnhöfe sowie für bestimmte Regionalzugverbindungen ein Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen erlassen.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 EUR verhängt werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen. Diese gilt am 22.10.2017 im Zeitraum von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen und ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise zu prüfen.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik Pressestelle Telefon: 089 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.  

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar