Di. Mai 7th, 2024

Wiesbaden/Karlsruhe (ots) – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge von zwei politischen Parteien auf Feststellung, dass der Deutsche Bundestag deren Rechte verletzt oder unmittelbar gefährdet habe, zurückgewiesen.

Die Parteien sahen ihre Rechte dadurch verletzt, dass der Deutsche Bundestag es bislang unterlassen habe, wegen der geänderten Rahmenbedingungen politischer Kommunikation infolge der COVID-19-Pandemie die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften im Hinblick auf die Bundestagswahl 2021 auszusetzen oder die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften abzusenken.

Der volle Wortlaut der Entscheidung ist im Internetangebot des Bundesverfassungsgerichts unter https://www.bundesverfassungsgericht.de verfügbar.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden

Pressestelle

Telefon: 0611 75-3444

www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar