Fr. Mai 3rd, 2024

Welches Bußgeld droht bei einem Verkehrsverstoß in Österreich?

Österreich als unser direkter Nachbar ist ein bei den Deutschen nach wie vor sehr beliebtes Reise- und Urlaubsziel. Ob es Sie nun zum Wandern oder zum Skifahren in die Berge zieht, in die Metropolregion und Landeshauptstadt Wien, oder aber nach Graz, Linz, Salzburg oder Innsbruck, an einen der unzähligen malerischen österreichischen Seen, wie beispielsweise den Bodensee, den Wörthersee oder den Wolfgangsee: aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft und der vergleichsweise kurzen Anreisemöglichkeit mit dem (eigenen) Pkw, bietet sich Österreich für einen Autoausflug geradezu an. Wer nun allerdings glaubt, dass alleine aufgrund der (kulturellen und sprachlichen) Nähe auch in etwa die gleichen Verkehrsvorschriften wie in Deutschland gelten, der irrt.

Allgemeines & Straßenverkehr

Ausländische Besucher und Transitreisende erwarten vielerlei abweichende und z.T. überraschende Regelungen in Österreich. So ist nicht nur generell eine Autobahnmaut fällig, sondern Verstöße gegen die Mautbestimmungen werden mit hohen Bußen (sog. Ersatzmaut) verfolgt. Ferner werden Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr mit sehr uneinheitlichen Geldbußen geahndet. Zudem existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen österreichischen Rechtsbegriffen, mit denen Autofahrer jenseits der Landesgrenze oftmals nicht allzu viel anfangen können. Dazu zählen Begriffe wie Organmandat, Anonymverfügung, Straferkenntnis, Lenkererhebung, Ersatzmaut, Arrest oder Exekution.

Spezielle Verkehrsregeln:

Parken und Halten: Es existiert eine Vielzahl gesetzlicher Halt- und Parkverbote. Kurzparkzonenregelungen gelten oft für ganze Stadtviertel oder Gemeindegebiete – mit Beschilderung lediglich am Ortsbeginn; nur teilweise sind zusätzlich blaue Markierungen auf der Fahrbahn angebracht. Gelbe Zickzack-Linien bedeuten ein Parkverbot. Das Abstellen von Fahrzeugen auf – häufig nicht auf Anhieb erkennbaren – Privatgrundstücken wird wegen „eigenmächtiger Besitzstörung“ per Klage und Abschleppen mit hohen Anwalts- und Verfahrenskosten belegt.

Tempolimits: Innerorts gelten für alle Kfz 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Außerorts sind für Pkw, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bis zu 100 km/h erlaubt. Für Wohnmobile und Anhängergespanne mit mehr als 3,5 t sind außerorts maximal 70, für Pkw mit leichtem Anhänger 100, mit schwerem Anhänger (z.B. Caravan) 80 km/h erlaubt. Auf Autobahnen dürfen Pkw, Motorräder und andere Kfz bis 3,5 t höchstens 130 km/h fahren. Zusätzliche Begrenzungen gelten aufgrund unterschiedlicher Regelungen: so sind auf der Tauern-, Inntal-, Brenner- und Rheintal-Autobahn zwischen 22 und 5 Uhr für Pkw und Motorräder maximal 110 km/h erlaubt. Ferner sind Teile des Schnellverkehrsnetzes mit flexiblen Tempolimits versehen. Eine Sondervorschrift bildet das Immissionsschutzgesetz-Luft: innerhalb dessen Geltungsbereiches wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Zusatz „IG-L“ entsprechend angezeigt.

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