Do. Mai 9th, 2024

Viele Familien hat die Förderung in die eigenen vier Wände gebracht – das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Wer jetzt noch mit dem hohen Zuschuss kalkuliert, muss aber schnell sein: Denn die Grundlage für das Baukindergeld muss bis Ende 2020 gelegt werden! Die Experten vom Ratgeberportal www.FragenZumBaukindergeld.de mit den wichtigsten Tipps für Familien, die noch Wohneigentum erwerben wollen.

Wer das Baukindergeld noch beantragen möchte, muss bis Ende 2020 Nägel mit Köpfen machen. Für alle, die eine bestehende Immobilie oder einen Neubau vom Bauträger kaufen, gilt: Der notarielle Kaufvertrag muss bis zum 31.12.2020 unterschrieben werden. Für alle Familien, die neu bauen, gilt: Die Baugenehmigung muss bis zum 31.12.2020 erteilt sein.

Mit Einzug und Antragstellung bei der KfW können sich Familien dann aber Zeit lassen. Auch nach 2020 kann der Antrag auf Baukindergeld innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug gestellt werden, spätester Antragszeitpunkt ist der 31.12.2023.

Geht das Baukindergeld in die Verlängerung?

Wegen zahlreicher Einschränkungen und Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie werden Rufe nach einer Baukindergeld-Verlängerung immer lauter. Ob die Frist für Baugenehmigungen und Kaufverträge noch über 2020 hinaus verlängert wird, wird wohl erst Ende des Jahres entschieden. Auch eine Verstetigung des Förderprogramms ist zunächst nicht geplant. Nach dem Ende der Förderung ist eine ausführliche Auswertung vorgesehen, frühestens in der nächsten Legislaturperiode soll dann über eine Neuauflage des Baukindergeldes entschieden werden.

Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter www.FragenZumBaukindergeld.de

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Alexandra Schneider
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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