Mo. Mai 20th, 2024

Berlin (ots) – Darf das Land Berlin in den Mietmarkt regulierend eingreifen oder nicht? Darüber will am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für das vom rot-rot-grünen Senat beschlossene Gesetz ist die Bekanntgabe der obersten deutschen Verfassungsrichter ein entscheidender Prüfstein.

Denn ob ein Bundesland überhaupt Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich hat, ist heftig umstritten. Bislang war das dem Bund vorbehalten. In diese Richtung hatten auch die Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und FDP argumentiert, deren Normenkontrollklage im Fokus der Verfassungsrichter steht.

Für die Mieter, die wegen des Mietendeckels monatliche Zahlungen an ihre Vermieter senken konnten, ist der erwartete Beschluss der Richter im zweiten Senats des Verfassungsgerichts wegweisend.

Denn sollten die Juristen das komplette Gesetz für verfassungswidrig halten und somit dem Land die Zuständigkeit in dieser Sache entziehen, müssten Mieter die zuvor eingesparten Mieten wohl an ihre Vermieter zurückzahlen. Das würde viele Berliner in Schwierigkeiten bringen, die, wie eine Umfrage kürzlich zeigte, kein Geld für den Fall, dass das Gesetz doch noch scheitert, zurückgelegt haben.

Inhaltlich wäre eine weitere Auseinandersetzung mit dem Mietendeckel nur dann nötig, wenn die Richter anders urteilen und dem Land grundsätzlich oder in Teilen eine Gesetzgebungskompetenz zusprechen würden. Strittig wäre dann weiterhin, ob zum Beispiel Mietabsenkungen – so wie sie per Gesetz von Rot-Rot-Grün vorgenommen wurden – erlaubt sind.

Für die Mietendeckel-Profiteure würde in diesem Fall das Zittern weitergehen. Der Berliner Senat geht selbstverständlich davon aus, ein verfassungskonformes Gesetz erarbeitetet zu haben. Sollten die Karlsruher Richter das anders sehen, dürften der Koalition stürmische Wochen bevorstehen.

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