So. Apr 28th, 2024

Eine weitere Senkung des Garantiezinses könnte von der Versicherungsbranche frühestens zum 01. Juli 2017 umgesetzt werden. Das zumindest ist die Ansicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Offenbar nimmt die Umsetzung der Auflagen des Gesetzgebers mehr Zeit in Anspruch, als man auf den ersten Blick vermuten konnte. Außerdem plädiert man dafür, die Einführung der überarbeiteten Produktinformationsblätter für Altersvorsorgeprodukte auf die Jahresmitte 2017 zu schieben. Es scheint, als hätten die neuesten Vorschläge aus der Politik für die deutsche Versicherungswirtschaft gravierende Auswirkungen, deren Folgen langfristig noch nicht vollständig abschätzbar sind.

Geplante Absenkung der Zinsen belastet Verbraucher
Vor wenigen Tagen hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekanntgegeben, dass eine Absenkung des Höchstrechnungszinses bei Lebensversicherungen ab Januar von heute 1,25 Prozent pro Jahr auf dann 0,9 Prozent geplant ist. Damit werden die Einzahlungen in Lebens- und Rentenversicherungen nur noch mit 0,9 Prozent pro Jahr verzinst, über diese garantierte Rendite hinaus kann natürlich eine Gewinn- und Überschussbeteiligung gewährt werden. Letztlich entspricht die Absenkung des Zinses einer Belastung für den Verbraucher, denn er muss dadurch höhere Beiträge aufwenden, um eine vergleichbare Auszahlung zu erwirken. Bei konstanter Auszahlungssumme muss die Höhe der Einzahlungen bei sinkenden Garantiezinsen unweigerlich steigen. Schon deshalb sind Verbraucherschützer und häufig auch die Experten der Versicherungsbranche gegen eine weitere Reduzierung des Garantiezinses. Letztlich wird der Abschluss von Neuverträgen für Lebens- und Rentenversicherungen dadurch immer unattraktiver. Doch langfristig führt an dieser Maßnahme aufgrund der geringen Zinsen am Markt wohl kein Weg vorbei. Jetzt hat sich der Fachverband für eine Verschiebung der Maßnahme zur Jahresmitte 2017 ausgesprochen.

GDV fordert längeren Vorlauf
Grundsätzlich ist der Versicherungsverband für alle Maßnahmen, die der Stärkung der Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer dienen. Damit befürwortet man auch die Beibehaltung des Höchstrechnungszinses. Trotzdem möchte man die Absenkung des Zinses nicht schon zum 01. Januar 2017 durchführen. Ein Datum zur Jahresmitte wäre weitaus passender. Zur Begründung führt man aus, dass die Tarife zunächst überarbeitet werden müssen, bevor sie IT-technisch umgesetzt werden müssen. Außerdem sind die Mitarbeiter zuvor noch zu schulen. Zum Jahreswechsel ist die Integration des Produktinformationsblatts geplant, das zukünftig noch aussagekräftiger sein soll und dem Kunden ein höheres Maß an Sicherheit durch bessere Auskünfte liefern soll. Das neue Informationsblatt gilt für zertifizierte Altersvorsorgeprodukte und für die kapitalbildende Lebensversicherung. Insgesamt ist es vor allem die Bündelung dieser Maßnahmen, die den Zeithorizont bis zum Jahresende stark schrumpfen lässt und die ihn offenbar als zu kurz erscheinen lässt, um alle Schritte vernünftig umzusetzen. Und letztlich sieht man nicht nur bei der bürokratischen Umsetzung ein Problem. Der garantierte Beitragserhalt wird bei einer noch stärkeren Absenkung des Höchstrechnungszinses noch schwerer. Schon die Reduzierung auf 1,25 Prozent hat zu einer Verlängerung der Mindestlaufzeiten geführt, doch bei einer weiteren Absenkung sind weitere Ausweitungen der Laufzeit zu befürchten. In Kombination führen diese Gründe dazu, den Zins erst zur Jahresmitte 2017 zu reduzieren. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Bundesregierung langfristig entscheidet, doch offenbar ist es im Interesse des Verbrauchers, hier einen längeren Zeitraum einzuräumen und alle Änderungen ordnungsgemäß auf den Weg zu bringen.

Daniel Setzke
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Von MKLB

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