Mi. Mai 1st, 2024

Berlin (ots)

Ein Umzug ist in der Regel mit einem enormen Aufwand verbunden. Das reicht von zahlreichen Ab- und Anmeldungen bis hin zum Umzugsgeschehen selbst. Es versteht sich von selbst, dass dabei auch immer wieder rechtliche Probleme auftauchen können. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Gerichtsentscheidungen dazu gesammelt. Das Spektrum reicht vom Umzug betagter Menschen bis zur Behinderung des Möbelwagens.

Immer wieder haben es die Gerichte mit älteren Menschen zu tun, die zum Teil schon Jahrzehnte in ihren Mietwohnungen leben und schließlich doch noch umziehen sollen. Es kommt dabei immer auf die Umstände an. In extremen Fällen hält die Justiz einen Ortwechsel nicht mehr für zumutbar. Das Landgericht Limburg (7 T 116/20) musste über eine 70-jährige Frau entscheiden, der eine Zwangsvollstreckung drohte. Sie konnte das Attest einer Allgemeinmedizinerin vorlegen, in dem von latenter Suizidgefahr die Rede war. Die zuständige Zivilkammer wies allerdings darauf hin, dass der Mieterin die Situation seit einem Jahr bekannt sei. Sie habe Gelegenheit gehabt, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Der Gerichtsentscheidung zu Folge musste die Mieterin aus der Wohnung ausziehen.

Eine andere Mieterin musste umziehen, weil der Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen wollte – nicht für sich persönlich, sondern für das Au-pair, das seine drei Kinder betreuen sollte. Zwar wehrte sich die Mieterin dagegen und wies darauf hin, dass das Au-pair doch auch im Haushalt des Eigentümers oder in einer eigens für sie angemieteten Wohnung untergebracht werden könne. Doch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 473 C 11647/20) akzeptierte diese Art des Eigenbedarfs als grundsätzlich vernünftig und nachvollziehbar. Die Mieterin musste ausziehen.

Ein häufiger Grund, der den Umzug eines Mieters nötig macht, ist der Eigenbedarf des Eigentümers. So war es auch in einem Münchner Fall. Eine Miteigentümerin des Objekts wollte ihr Studium beginnen und sprach deswegen der Mieterin die Kündigung aus. Diese wehrte sich dagegen – unter anderem mit dem Hinweis, die Eigentümerin habe bereits eine andere Wohnung in München bezogen. Das Landgericht München (Aktenzeichen 14 S 15871/18) ließ sich aber davon überzeugen, dass dies nur eine zeitlich befristete Zwischenlösung war. Solch ein temporärer Umzug in eine Ersatzwohnung ändere nichts am Anspruch auf Eigenbedarf. Im konkreten Fall wurde der Anspruch auf Eigenbedarf vom Gericht aus anderen Gründen dennoch abgelehnt.

Eigentümergemeinschaften können sich auf sogenannte Umzugspauschalen einigen, die ein Eigentümer zu bezahlen hat, wenn in seiner Wohnung ein Umzug stattfindet. Mit dieser weit verbreiteten Praxis soll die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsflächen und damit verbundene kleine Abnutzungen abgegolten werden, zu denen es bei einem Aus- oder Einzug häufig kommt. Doch wenn diese Pauschale 100 Euro beträgt, dann sei das zu viel und nicht mehr “maßvoll bemessen”, entschied das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-13 S 69/16). Das entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Als Richtwert müssten gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa 50 Euro gelten.

Pressemitteilung teilen:
Laura Jahn

Von Laura

Schreibe einen Kommentar