Mo. Mai 6th, 2024

Berlin / Hamburg (ots)

Um den Klimaschutz im Straßenverkehr entscheidend voranzubringen, ist eine grundlegende Reform der Energiesteuer auf nationaler und europäischer Ebene notwendig. Kraftstoffe sollten in Zukunft anhand ihrer Klimawirkung bewertet und ihre fossilen CO2-Emissionen zur Bemessungsgrundlage gemacht werden. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit alternativer, klimaschonender Kraftstoffe deutlich voranbringen,ohne die Verbraucher spürbar höher zu belasten. Wie eine solche Energiesteuerreform umgesetzt werden kann, zeigt jetzt die Studie “Energiesteuer 2.0: Konzept für eine Reform der Energiesteuer im Dienst des Klimaschutzes” des Beratungsunternehmens Frontier Economics und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo).

Um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen, wird neben einer zunehmenden E-Mobilität auch der verstärkte Einsatz alternativer Kraftstoffe nötig sein. Dabei geht es künftig vor allem um nachhaltige Biokraftstoffe aus Pflanzenölen, Abfällen und Reststoffen sowie um E-Fuels aus regenerativ erzeugtem Wasserstoff und CO2. Diese Kraftstoffe basieren auf geschlossenen Kohlenstoffkreisläufen und sind damit weitgehend klimaneutral. Zugleich sind sie jedoch in der Herstellung teurer als fossile Produkte.

Um ihnen dennoch den Weg in den Markt zu ebnen, bedarf es daher geeigneter Rahmenbedingungen. Dabei spielt die Besteuerung eine zentrale Rolle. “Dem heutigen Energiesteuersystem fehlt sowohl auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene ein expliziter klimapolitischer Bezug”, erklärt dazu Dr. Jens Perner, Director bei Frontier Economics und einer der Autoren der Studie. “Da die Klimawirkung der Kraftstoffe bei der Energiesteuer heute unberücksichtigt bleibt, fehlen hier bislang Impulse für mehr Klimaschutz im Verkehr.”

Klimawirkung als neuer Maßstab der Besteuerung

Geändert werden könnte das durch einen Wechsel der Bemessungsgrundlage. “Anstatt die jeweiligen Brenn- und Kraftstoffe mengenbasiert oder anhand ihres Energiegehalts zu besteuern, sollten sie anhand ihres fossilen Kohlenstoffgehaltes besteuert werden. Damit wird die Bemessungsgrundlage der Energiesteuer weiterentwickelt, es wird keine neue Steuer geschaffen”, betont Perner. “Die Anteile grüner Kohlenstoffe könnten künftig mittels Massenbilanz ermittelt werden”, ergänzt Dr. Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des FiFo. Die Ermittlung ist ähnlich dem bereits bestehenden System der Ermittlung der Treibhausgasminderungsquote.

Früher wettbewerbsfähig

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