Do. Jun 6th, 2024

Köln (ots) – Das Landgericht München I hat in einer einstweiligen Verfügung vom 14.1.2021 beschlossen, dass Amazon die Sperre eines Verkäuferkontos unverzüglich aufheben sowie vorhandenes, einbehaltenes Guthaben auf dem Konto umgehend freigeben muss.

Amazon hatte dem Händler ohne nähere Begründung vorgeworfen, Kundenrezensionen für seine Produkte manipuliert zu haben. Die Vorwürfe waren mangels entsprechender Informationen nicht nachprüfbar.

Obwohl die Vorwürfe ausweislich der Deaktivierungsmitteilung offenkundig bestenfalls auf vagen Verdachtsmomenten basierten, hat Amazon mit sofortiger Wirkung das Händlerkonto deaktiviert, alle Angebote gelöscht und das gesamte Guthaben auf seinem Konto “eingefroren”.

Zu Unrecht, wie das Landgericht München I nun entschied (LG München I, Beschluss v. 14.1.2021, Az. 37 O 32/21, nicht rechtskräftig, noch nicht zugestellt, hier als PDF abrufbar).

Dass Amazon-Händler zu Unrecht sperrt, haben schon zahlreiche Gerichte festgestellt. Das Besondere an der aktuellen Entscheidung ist, dass sie auf Kartellrecht und auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gestützt ist.

Amazon sperrt Verkäuferkonto und löscht alle Angebote

Die Antragstellerin war bei Amazon als Verkäuferin angemeldet und erzielte dort einen jährlichen Umsatz von fast 1 Million Euro. Anfang Dezember 2020 erhielt die Antragstellerin eine E-Mail, in der mitgeteilt wurde, dass ihr Amazon.de-Verkäuferkonto deaktiviert und alle Angebote von der Website entfernt worden seien. Guthaben werde nicht ausgezahlt, sondern würden zunächst eingefroren.

Amazon begründete die Sperrung nicht nachvollziehbar

Als Begründung gab Amazon an, dass die Antragstellerin Kundenrezensionen für ihre Produkte “manipuliert” habe. Um welche Rezensionen es sich dabei handeln sollte, teilte man nicht mit. Die Antragstellerin konnte damit nicht mehr uneingeschränkt auf Ihr Konto zugreifen, sie konnte keine Angebote einstellen und auf das ihr zustehende Guthaben nicht zugreifen. Jeden Tag entgingen ihr tausende von Euro Umsatz, ohne die Möglichkeit, sich gegenüber Amazon zu rechtfertigen.

LG München I verfügt sofortige Entsperrung

Die Vorwürfe trafen nicht zu. Nachdem eine außergerichtliche Aufforderung, die Antragstellerin umgehend wieder freizuschalten, die gelöschten Angebote wieder herzustellen und auch das Guthaben freizugeben, ohne Erfolg geblieben war, erließ das Landgericht München I am 14.1.2021 die besagte einstweilige Verfügung.

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