Sa. Apr 27th, 2024

Hamburg (ots)

Mit Urteil vom 23.08.2021 – 317 O 135/20 – hat das Landgericht Hamburg die Daimler AG im Mercedes Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht bestätigte dabei weitgehend die Ausführungen des von HAHN Rechtsanwälte vertretenden Klägers und sah es als erwiesen an, dass sich im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung befindet. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC. Das Fahrzeug verfügt über einen Euro 6 OM 642-Dieselmotor. Der nunmehr erfolgreiche Kläger hatte es im Februar 2014 als Jahreswagen von einem privaten Dritten erworben. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung war der Wagen schon über acht Jahre alt und bereits über 125.000 Kilometer gefahren.

Das Landgericht Hamburg bestätigte die technischen Ausführungen von HAHN Rechtsanwälte. Die im Fahrzeug vorhandene Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verringert die Rate der Abgasrückführung außerhalb des Prüfzyklus und sorgt so für erhöhte Stickoxidemissionen. Dabei sorgen gleich vier Funktionen dafür, dass das Fahrzeug den Prüfstand erkennt.

Bit 13: Sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxid ausgestoßen hat, verringert sich der Wirkungsgrad der Abgasreinigung.

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Laura Jahn

Von Laura

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