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Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 0081

Die Entscheidung ist gefallen: Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange hat nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage heute, 21. Januar 2020, die Videobeobachtung für zwei weitere Bereiche in Dortmund angeordnet. Die Videobeobachtung in der Brückstraße geht in die Verlängerung.

“Ich habe nach der Polizeigesetznovelle in 2019 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der rechtlichen Prüfung zweier weiterer Bereiche, die videoüberwacht werden sollen, befasst hat”, so der Polizeipräsident. “Zusätzlich haben meine Mitarbeiter Angebote eingeholt, Anfragen an Hauseigentümer gestellt und Gespräche auch auf kommunaler Ebene geführt. Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor, so dass wir zeitnah mit der Umsetzung in einem Teilbereich der Münsterstraße und in der Emscherstraße beginnen können.”

Bei der Münsterstraße handelt es sich um ein lebhaftes Geschäftsviertel, in dem es viele Einkaufsmöglichkeiten aber auch Cafes, Bars und Restaurants gibt. Anders als die Brückstraße ist es aber nicht das klassische Ausgehviertel, so dass sich die Zeiten der Videobeobachtung hier deutlich unterscheiden: Hier spielt jeder Tag eine wichtige Rolle, nicht nur das Wochenende mit dem Schwerpunkt in den Abend- und Nachtstunden. Als Kriminalitätsschwerpunkt in der Dortmunder Nordstadt, sind Drogenhandel und Straftaten nicht nur der Polizei, sondern auch den Anwohnern und Geschäftstreibenden ein Dorn im Auge.

“In den letzten 5 Jahren ist das persönliche Risiko der Menschen, in Dortmund und Lünen Opfer einer Straftat zu werden, um satte 24 Prozent gesunken. Seither kennt die Kriminalität nur eine Richtung, die deutlich nach unten zeigt”, bilanzierte Gregor Lange. “Es gibt für uns in Dortmund aber trotzdem noch viel zu tun. Wir lassen auch in Zukunft nicht locker und wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente, um für die Sicherheit der Menschen weitere Erfolge zu erzielen.”

Auch in der Emscherstraße in Dorstfeld geht es darum, die bislang vorhandenen Maßnahmen der Stadt und der Polizei durch die Videobeobachtung zu ergänzen. Neben gemeinsamen Präsenzstreifen, dem Intensivtäterkonzept Rechts und den Ermittlungen der Soko Rechts soll die Videobeobachtung dazu beitragen, den durch Rechtsextremisten auch optisch markierten Bereich in Dorstfeld für Andersdenkende sicherer zu machen. “Einen derartigen Angstraum darf es in unserer Stadt nicht geben. Wir bekämpfen rechtsextremistische Straftäter und Störer mit der konsequenten Durchsetzung des demokratischen Rechts”, betonte Lange. “In Dortmund darf es keinen Winkel geben, in dem sich Rechtsextremisten eine Parallelwelt erschaffen – gerade hier setzen wir die Rechtsordnung mit Null-Toleranz durch.”

Für die Brückstraße ordnete der Polizeipräsident die Verlängerung der Videobeobachtung an. Bereits seit Dezember 2016 setzt die Dortmunder Polizei das Instrument der Videobeobachtung an der Brückstraße in Dortmund ein – mit Erfolg:

“Sowohl die Gesamtzahl der Einsätze als auch die der Delikte sind rückläufig. Besonders erfreulich ist dabei der erstmalige Rückgang der Delikte der typischen Straßenkriminalität seit Beginn der Videobeobachtung. Im Jahr 2018 war im Vergleich mit 2017 in diesem Bereich noch eine Stagnation zu verzeichnen. Gleichzeitig wurden mehr Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei denen Videosequenzen als Beweismittel beigefügt wurden.”

Mit Blick auf die Gesamtzahl aller Einsätze, ist auch im zweiten Jahr in Folge ein Rückgang feststellbar (2017: 83 Straftaten, 2018: 55 Straftaten, 2019: 30 Straftaten). Auch die eigenveranlassten Einsätze durch den Videobeobachter am Bildschirm und die Interventionskräfte in der Nähe der Brückstraße sind rückläufig.

Die Erkenntnisse aus den Vorjahren fließen in die Planung für die neuen Videobeobachtungsstandorte, die Münsterstraße in der Nordstadt und die Emscherstraße in Dorstfeld, ein.

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Polizei Dortmund Cornelia Weigandt Telefon: 0231-132 1022 Fax: 0231 132 9733 E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/

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