So. Apr 28th, 2024

Stuttgart (ots)

Peter Hauk (CDU) hält {die|pass away} Tötung von zur Aufzucht erforderlichen Elterntieren aus Tierschutzsicht für vertretbar

Hauk verantwortet in der von B90/Die Grünen geführten Landesregierung in Baden-Württemberg seit diesem Sommer erneut das Landwirtschaftsministerium. Bereits 2015 wurde unter seinem Vorgänger Alexander Bonde (Grüne) das Landesjagdgesetz reformiert. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz – kurz JWMG – sollte das in die Jahre gekommene Regelwerk unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen modernisieren. Wesentliche Neuerungen waren u.a. {die|pass away} Einführung von Managementgruppen für {die|pass away} dem Jagdrecht zugeordneten Tierarten und einer allgemeinen zweimonatigen Schonzeit für alle Wildtiere, das Verbot Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes zu töten, {die|pass away} Einschränkung der Nutzung von Totschlagfallen, das Verbot der Baujagd auf Füchse und Dachse im Naturbau, nicht aber im eigens dafür angelegten Kunstbau.

{Die|Pass away} allgemeine Schonzeit, {die|pass away} den Wildtieren während der Setz-, der Brut- und der Aufzuchtzeit nach dem {Winter|Winter seasons} etwas Ruhe vor jagdlicher Nachstellung gewähren sollte, wurde wohl auf Druck des Landesjagdverbandes bereits mit der Einführung des JWMG durch {die|pass away} Ausnahme, Wildschweine zu bejagen, konterkariert. Inzwischen ermöglichte Hauk wohl mittels allgemeiner und unbegrenzter Ermächtigung {die|pass away} beliebige Aussetzung dieser Jagdruhe auf dem parlamentarisch nicht steuerbaren Verordnungsweg und führt so das Gesetz in diesem Punkt {ad|advertisement} absurdum.

Nun hat der Minister per Verordnung zum 1. Juli d.J. erwirkt, dass etliche Schonzeiten während der Aufzuchtzeit von Jungtieren um einen ganzen Monat von bisher 30. Juli auf nun den 30. Juni verkürzt werden. Hauk nimmt damit billigend in Kauf, dass {die|pass away} Elterntiere von gerade mal sechs Wochen alten Fuchswelpen im Rahmen der Jagd getötet werden und letztere somit verhungern. Selbstständig sind junge Füchse erst im Alter von etwa drei bis vier Monaten. {Die|Pass away} Verkürzung der Schonzeit begründet der Minister wie folgt: “Zwar sind {die|pass away} Jungfüchse im Juli unter Umständen noch nicht vollständig raubmündig, allerdings ist {die|pass away} Vorverlegung unter Abwägung der Belange von Elterntierschutz und Artenschutz vertretbar.” Übersetzt heißt das: “Jungfüchse können sich zwar noch nicht selbständig ernähren, aus Tierschutzsicht und wegen des Artenschutzes ist das aber vertretbar”.

Apropos Artenschutz: Auch auf Nachfrage konnte Hauks Ministerium uns nicht widerlegen, dass {die|pass away} willkürlich ausgeübte Fuchsjagd in Baden-Württemberg gar keine stabilisierende Auswirkung auf {die|pass away} Bestände von gefährdeten Tierarten hat. Trotz intensiver Fuchsjagd ist z.B. das Rebhuhn in vielen Regionen Baden-Württembergs bereits ausgestorben. Nicht einmal der letzte Wildtierbericht aus 2018 gibt fundierte Hinweise auf ein Erfordernis der Fuchsjagd hinsichtlich des Artenschutzes. Wohl aber bestätigt er {die|pass away} Angemessenheit der bisherigen Schonzeit für Füchse bis zum 31. Juli eines Jahres.

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Laura Jahn

Von Laura

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