Mi. Mai 8th, 2024

München (ots) – Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt die Zustimmung des Deutschen Bundestags zur Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). “Die BBPlG-Novelle berücksichtigt unsere Forderungen: Es gibt keine zusätzlichen Vorhaben ohne Bedarfsfeststellung durch die Bundesnetzagentur und auch sonst keine Umplanungen. Damit können und müssen die Stromtrassen jetzt schnell gebaut werden. Das ist unverzichtbar, um Engpässe in der Stromversorgung zu verhindern, wenn in absehbarer Zeit die letzten Kernkraftwerke vom Netz gehen”, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Mit dem Beschluss des Bundestags einher geht die Ablehnung eines Antrags, einen dritten Strang des SuedLinks zu bauen, der die Kapazität der Stromleitung um zwei Gigawatt auf sechs Gigawatt erhöht hätte. “Dies wäre die falsche Schwerpunktsetzung gewesen. Die Kapazitätserhöhung hätte zu einer Vergrößerung des Projekts SuedLink geführt, was die bisherigen Planungsverfahren verzögert hätte. Dieses Risiko wiegt schwerer als eine möglicherweise nicht optimale Kapazität des SuedLink. Ohne entsprechende Bedarfsfeststellung im Netzentwicklungsplan kann über die Notwendigkeit einer Erweiterung des SuedLink ohnehin keine fundierte Aussage getroffen werden. Jede weitere Verzögerung hätte zudem das Risiko einer Aufteilung der einheitlichen deutschen Strompreiszone erhöht“, sagte Brossardt.

Ein weiteres Problem hätte die vbw darin gesehen, dass es bei einer Erweiterung des SuedLink zu einem Wegfall von Beteiligungsmöglichkeiten für betroffene Anrainer gekommen wäre, da das Projekt schon weit fortgeschritten ist. “Dies würde Trassengegner zusätzlich mobilisieren und Klagerisiken erhöhen. Es ist es für die Akzeptanz von Energieinfrastrukturprojekten unerlässlich, die vorgesehenen Verfahrensschritte einzuhalten. Die Entscheidung des Bundestags ist daher richtig”, so Brossardt zusammenfassend.

Pressekontakt:

Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail: andreas.ebersperger@ibw-bayern.de

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