So. Apr 28th, 2024

Frankfurt am Main (ots) – Im Jahr 2020 haben in Deutschland 913 Menschen nach dem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Das entspricht 11,0 Spendern pro eine Million Einwohner, meldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Damit liegen die Organspendezahlen trotz des von der Coronavirus-Pandemie geprägten Jahres in etwa auf dem Niveau von 2019 (932 Organspender; 11,2 Spender pro Million Einwohner).

Im zurückliegenden Jahr konnten 2.941 hierzulande postmortal entnommene Organe durch die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) an Patienten auf den Wartelisten zugewiesen werden; nur ein leichter Rückgang gegenüber dem Jahr zuvor (2019: 2995 Organe). Dazu zählten 1.447 Nieren, 746 Lebern, 342 Lungen, 320 Herzen, 79 Bauchspeicheldrüsen sowie 7 Därme. Jeder der 913 Spender hat somit durchschnittlich mehr als drei schwerkranken Patienten die Chance auf ein neues Leben ermöglicht.

Stabilität trotz COVID-19

Ab Ende Februar 2020 breitete sich auch in Deutschland die SARS-CoV-2-Pandemie aus. Bis dahin verzeichneten die Organspendezahlen eine deutliche Zunahme, die aber im Verlauf des Jahres nicht anhielt. Dass Organspende und Transplantation in Deutschland jedoch insgesamt ohne die teils großen Einbrüche wie in anderen europäischen Ländern fortgeführt werden konnten, hatte mehrere Gründe. Zum einen wurde dank des andauernden Engagements in den Kliniken trotz der Coronakrise weiterhin an die Organspende gedacht. Zum anderen wurden frühzeitig mit allen beteiligten Institutionen Regelungen getroffen, um auch während der Pandemie die Sicherheit für die Empfänger im Organspendeprozess zu gewährleisten.

Gesetzliche Maßnahmen von 2019: Wegbereiter für mehr Organspenden

Auch das im April 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende trug vermutlich dazu bei, dass die Organspendezahlen im vergangenen Jahr letztlich insgesamt stabil blieben. Die beschlossenen Maßnahmen bewirken, dass sich in den Kliniken die Voraussetzungen für das Erkennen und Melden möglicher Organspender verbessern. Insbesondere die Rolle der Transplantationsbeauftragten wurde gestärkt, die die Schnittstelle zwischen Entnahmekrankenhäusern und der DSO bilden. Sie haben eine Schlüsselfunktion im Bemühen um höhere Organspendezahlen und müssen nun für ihre Aufgaben freigestellt werden. Diese Aufgaben umfassen das Erkennen möglicher Organspender, zudem die Erstellung klinikinterner Verfahrensanweisungen für den Ablauf einer Organspende sowie die Fortbildung von Krankenhausmitarbeitern.

Das Engagement der Entnahmekrankenhäuser lässt sich auch an der Zahl der organspendebezogenen Kontakte ablesen – also der Fälle, in denen sie sich an die DSO gewendet haben, um über eine mögliche Organspende zu sprechen. Diese Kontakte haben 2020 im Vergleich zu 2019 um 2,5 Prozent weiter zugenommen und lagen bei 3.099 (2019: 3.023). „Das ist ein wichtiges Zeichen“, erklärt Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. „Es zeigt, dass es für Ärzte und Pflegende auf den Intensivstationen zunehmend selbstverständlich ist, am Lebensende von Patienten mit schwerer Hirnschädigung auch nach der Einstellung zur Organspende zu fragen, selbst in der Phase der Pandemie.“

Das Gesetz vom April 2019 verpflichtet die Entnahmekrankenhäuser zudem zur Dokumentation und Datenauswertung der Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung. So wird erfasst, warum ein irreversibler Hirnfunktionsausfall nicht festgestellt oder ein möglicher Organspender nicht an die DSO gemeldet wurde. Dazu erklärt Rahmel: „Unsere bundesweite Erstanalyse vom November 2020 verdeutlicht, dass wir in Deutschland ähnlich hohe Organspendezahlen haben könnten, wie in anderen Eurotransplant-Ländern. Voraussetzung dafür ist, dass in den Kliniken alle Möglichkeiten einer Organspende erkannt und in Betracht gezogen werden.“ Die Auswertung hilft der DSO beim individuellen Support der Krankenhäuser und dem gezielten Ausbau ihrer Unterstützungsangebote.

Neue Richtlinie Spendererkennung: frühzeitiges Erkunden vom Patientenwillen

Im September 2020 trat die neue Richtlinie Spendererkennung der Bundesärztekammer in Kraft. Die Richtlinie schafft Rechtssicherheit, was die Beachtung eines Organspendewunsches und die dazu erforderlichen intensivmedizinischen Maßnahmen betrifft. Das bedeutet, dass Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte in den Entnahmekrankenhäusern bereits zum Zeitpunkt eines zu erwartenden oder vermuteten Hirnfunktionsausfalls den möglichen Wunsch einer Organspende ermitteln sollen, was frühzeitige Gespräche mit den Angehörigen voraussetzt. Damit wird die Patientenautonomie gestärkt, indem einem vorhandenen Willen zur Organspende entsprochen werden kann. Denn ist bereits eine palliative Behandlung eingeleitet, ist die Möglichkeit einer Organspende nicht mehr gegeben.

Im Blickpunkt aller Bemühungen: die Patienten auf der Warteliste

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Laura Jahn

Von Laura

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