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Berlin/Essen. 06.09.2021. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August sollten Klarheit schaffen und Erleichterungen für bereits gegen das Corona-Virus geimpfte Personen bringen. Auch Gastronomie und Hotellerie könnten von den Lockerungen profitieren – doch noch herrscht ein Flickenteppich an Verordnungen. Mit einer exklusiven und regelmäßig aktualisierten Infografik, die jetzt um den Status Quo für Clubs und Diskotheken ergänzt wurde, gibt ETL ADHOGA einen Überblick über die Regelungen in den Bundesländern.

Angesichts steigender Infektionszahlen droht Deutschland eine vierte Corona-Welle im Herbst. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich deshalb am 10. August auf Regelungen und Maßnahmen verständigt, um die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen und einen erneuten Lockdown unbedingt zu vermeiden. Eine zentrale Rolle spielt dabei das 3G-Prinzip –Genesen, Geimpft, Getestet. Seit dem 23. August sollen in bestimmten Innenräumen im öffentlichen Leben nur noch Personen Zutritt finden, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder genesen. Alle anderen benötigen dann einen negativen Antigen- oder PCR-Test.

Für die Gastronomie und Hotellerie, die wie kaum eine andere Branche von den „Lockdown“-Verordnungen betroffen war, könnte eine solche bundeseinheitliche Regelung dringend benötigte Planungssicherheit für die Herbstmonate bedeuten. Auch Clubs und Diskotheken sehnen sich nach praktikablen Lösungen für die anstehenden Herbst- und Wintermonate. Doch wie schon in der Vergangenheit drohen auch diesmal zahlreiche Detailregelungen der einzelnen Bundesländer die angestrebte Übersichtlichkeit zu konterkarieren.

Während einige Bundesländer die von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossenen Maßnahmen bereits umsetzen, verknüpfen andere Länder die 3G-Regelungen in der Innengastronomie und Hotellerie mit Inzidenzwerten. Wieder andere wollen zusätzlich zum Inzidenzwert weitere Parameter berücksichtigen. Und in Hamburg gilt das sogenannte 2G-Optionsmodell, das u.a. Gastronomen, Hoteliers und Clubbesitzern erlaubt, nur Genesenen oder vollständig geimpften Personen den Zutritt zu gestatten.

Auch für Clubs und Diskotheken herrscht von Bundesland zu Bundesland eine andere Regelung. Das Gegenteil von Planungssicherheit ist das Resultat. „Erneut hat die Ministerpräsidentenkonferenz Uneinigkeit als Ergebnis hervorgebracht. Was wir derzeit sehen ist ein Flickenteppich an Maßnahmen und damit ein Rückfall in Zeiten, die das Gastgewerbe nicht vermisst“, kritisiert ETL ADHOGA-Leiter Erich Nagl den Status Quo.

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Laura Jahn

Von Laura

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